Seit dem 17.12.2021 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“) zwingend umsetzen.
Hiervon sind auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts, etwa Städte, Gemeinden, Universitäten und Hochschulen, aber auch Kammern und Versorgungswerke betroffen.
Die praktische Umsetzung ist Thema unseres Arbeitskreises.
1. AK Whistleblowing (online)
Eingeladen sind Verantwortliche aus öffentlichen Verwaltungen, z.B. Städten, Gemeinden, Zweckverbänden, ebenso wie Hochschulen, Kirchengemeinden, (Erz-)Bistümern oder Landeskirchen.
Der Arbeitskreis gibt einen Überblick über den
- rechtlichen Rahmen auf EU-, Bundes- und Landesebene , sowie
- „Werkstattberichte“ aus Behörden.
Sollten Sie Interesse an dem Arbeitskreis haben, kontaktieren Sie uns gerne schon jetzt. Wir halten Sie gerne auf dem Laufenden.
Moderation: Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, Wiesbaden und Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf