Prof. Dr. Michael Koop
Herr Prof. Dr. Koop lehrte zunächst an der Hochschule Magdeburg Stendal Volkswirtschaftslehre (2000-2009) und leitete dort als Direktor das Institut für Technische Betriebswirtschaft (2005-2009). Seit 2009 ist er Präsident der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen. Seit einigen Jahren erforscht er schwerpunktmäßig das betriebliche Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst, zuletzt auch unter dem Blickwinkel der Gesundheitsökonomik. Prof. Dr. Koop ist als Dozent und Lehrbeauftragter im In- und Ausland, etwa an der Pfeiffer University, Charlotte, North Carolina, der University of Southern California, Los Angeles, der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel oder der Hamburg School of Business Administration gefragt. Er ist u.a. gemeinsam mit der Sozialwissenschaftlerin Ulrike Potratz Autor des Werks „Betriebliches Gesundheitsmanagement – Ein Leitfaden für kommunale und öffentliche Verwaltungen“. |
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Dr. Eberhard Baden, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht:
Herr Dr. Eberhard Baden praktiziert seit über 30 Jahren vornehmlich auf dem Gebiet des Beamten- und Disziplinarrechts. Er ist u.a. Mitautor des „Anwaltshandbuchs für Verwaltungsverfahren“ und Mitautor des Formularbuches „Verwaltungsrecht“. Dr. Baden ist als Dozent vornehmlich für die Bereiche Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht gefragt; er unterrichtet u.a. junge Kollegen bei der Deutschen Anwaltakademie und ist bei mehreren privaten Anbietern sowie auch selbstständig in der Aus- und Fortbildung von Personalräten unterwegs. Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter z.B. der Zeitschrift „Der Personalrat“. Seine zahlreichen Veröffentlichungen finden Sie hier. |
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Tagungsleitung: Rechtsanwältin Sarah Nußbaum
Frau Sarah Nußbaum ist als Rechtsanwältin in einer Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht in Düsseldorf tätig. Sie ist in ihrer Arbeit auf das öffentliche Dienstrecht (insbesondere das klassische Beamtenrecht und Disziplinarrecht) spezialisiert. Sie berät und vertritt schwerpunktmäßig Beamtinnen und Beamte in der Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn. (siehe Profil) |