Der neue Arbeitskreis Whistleblowing trifft sich online zu einem ersten regulären Treffen. Eingeladen sind Verantwortliche aus öffentlichen Verwaltungen, z.B. Städten, Gemeinden, Zweckverbänden, ebenso wie Hochschulen, Kirchengemeinden, (Erz-)Bistümern oder Landeskirchen.
10:00 Uhr: Vorstellung der Teilnehmer:innen und Behörden
10:30 Uhr: Vorstellung zweier Praxisbeiträge
11:30 Uhr: Diskussion
12:00 Uhr: Verabschiedung und ggf. weitere offene Gesprächsrunde
Es ist beabsichtigt, dass der Arbeitskreis Whistleblowing die praktische Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“), des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der Landesgesetze, sowie die Praxis des Hinweisgeberschutzes nicht nur begleitet, sondern auch best practice-Erfahrungen austauscht.
Moderation: Rechtsanwältin Sibylle Schwarz, Wiesbaden und Rechtsanwalt Robert Hotstegs, Düsseldorf