Bericht über das Fachseminar am 19.10.2017 in Düsseldorf
1. Einleitung
In der täglichen Praxis ist zu beobachten, dass immer mehr Beamte wegen psychischer Belastungen oder körperlichen Einschränkungen vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Für den betroffenen Beamten sind die Auswirkungen elementar und auch der Dienstherr tut gut daran, das Verfahren rechtssicher zu gestalten.
Zu diesem Thema trafen sich am 19.10.2017 in Düsseldorf Personalverantwortliche aus Behörden, Personalräte und Rechtsanwälte, die ihren Schwerpunkt auf das Beamtenrecht legen, zu einem Fachseminar des Düsseldorfer Instituts für Dienstrecht.
Prof. Dr. Michael Koop, Präsident der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen, eröffnete mit einem Vortrag zum behördlichen Gesundheitsmanagement die Fortbildung. Seit einigen Jahren erforscht er schwerpunktmäßig das betriebliche Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst, zuletzt auch unter dem Blickwinkel der Gesundheitsökonomik. Dr. Eberhard Baden, als Rechtsanwalt in Bonn seit über 30 Jahren auf das Gebiet des Beamten- und Disziplinarrechts spezialisiert, übernahm den juristischen Schwerpunkt des Seminars und berichtete über die rechtlichen Fallstricke einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit. Baden unterrichtet als Dozent u.a. junge Kollegen bei der Deutschen Anwaltakademie und ist auch in der Aus- und Fortbildung von Personalräten gefragt. „Gesundheitsmanagement und Dienstunfähigkeit in Behörden“ weiterlesen